WICHTIGE Anmerkung: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Können Unternehmen Handykosten steuerlich absetzen?
Unternehmen können die Kosten für geschäftlich genutzte Handys steuerlich geltend machen. Dazu zählen sowohl die Anschaffungskosten als auch laufende Gebühren wie die Grundgebühr, Kosten für Gespräche und Datenvolumen. Entscheidend ist, dass Sie und Ihre Belegschaft die Handys überwiegend für betriebliche Zwecke nutzen.
Wie können Unternehmen Handykosten steuerlich absetzen?
Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG): Wenn der Kaufpreis des Handys unter 800 Euro netto (952 Euro brutto) liegt, können Sie den Betrag sofort als Betriebsausgabe verbuchen.
Abschreibung über mehrere Jahre (§ 7 EStG): Teurere Geräte können Sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Dabei wird der Kaufpreis jährlich anteilig abgesetzt.
Laufende Kosten als Betriebsausgaben (§ 4 EStG): Ihre Telefonkosten können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen. Monatlich abgerechnete Handyverträge oder Prepaid-Aufladungen sind als Betriebsausgabe voll absetzbar, sofern das Gerät betrieblich genutzt wird.
Falls ein Firmenhandy auch privat genutzt wird, müssen Sie den privaten Kostenanteil herausrechnen. Dies kann entweder durch Einzelnachweise (z. B. detaillierte Telefonabrechnungen) oder durch eine Schätzung (z. B. 80 % geschäftlich, 20 % privat) erfolgen. Mehr dazu im entsprechenden Abschnitt.
Wer kann das Handy noch von der Steuer absetzen?
Nicht nur Unternehmen können Handykosten steuerlich geltend machen – auch wenn Sie selbstständig, freiberuflich oder fest angestellt arbeiten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen diese Möglichkeit.
Der Unterschied liegt in der Art der steuerlichen Absetzbarkeit:
Selbstständige und freiberuflich Tätige können Handykosten als Betriebsausgaben direkt von ihren Einnahmen abziehen. Dadurch reduziert sich ihr zu versteuerndes Einkommen.
Angestellte können beruflich anfallende Handykosten über die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sie die Kosten selbst tragen und keinen Kostenersatz vom Arbeitgeber erhalten.
Während Selbstständige die Kosten grundsätzlich voll absetzen können (sofern sie das Arbeitshandy nicht privat nutzen), müssen Angestellte meist einen beruflichen Anteil nachweisen. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Kapiteln.
So setzen Selbstständige ihre Handykosten ab
Selbstständige und Freiberufler oder Freiberuflerinnen können die Anschaffungskosten und die laufenden Gebühren für ihr Handy als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sie das Gerät überwiegend für geschäftliche Zwecke nutzen.
Ob die Telefonkosten vollständig oder nur anteilig absetzbar sind, hängt vom Umfang der beruflichen Nutzung ab. Nutzen Selbstständige ihr Handy zu über 90 % geschäftlich, erkennt das Finanzamt in der Regel die volle Absetzbarkeit an. Ist das Gerät jedoch sowohl beruflich als auch privat im Einsatz, muss der private Anteil herausgerechnet werden. Die Aufteilung ist auf Basis einer prozentualen Schätzung möglich (z. B. 80 % geschäftlich, 20 % privat) oder durch Einzelverbindungsnachweise (detaillierte Gesprächsnachweise).