Offenes WLAN für Gäste: Das KABÜ in Essen macht es vor

Das „KABÜ” in Essen-Rüttenscheid ist nicht einfach nur ein Café. Hier dreht sich alles um Vernetzung, Kreativität und Coworking – daher gibt es zu Kaffee und Kuchen den Internetzugang kostenlos. Das Konzept funktioniert: Wir erklären, wie auch Sie in Ihrem Betrieb mit offenem WLAN einen Mehrwert für Ihre Kunden schaffen können.

Die beiden Gründer Julian Kühn und Igor Albanese haben gemeinsam das Coworking-Café KABÜ gegründet. Sie sind sich 2015 in der Musikszene Essens begegnet und erkannten den Bedarf für einen kreativen Arbeits- und Begegnungsraum. Der eine war damals Lehramtsstudent und Musiker, der andere hat eine Agentur für Musik und Veranstaltungen. Die Chemie stimmte sofort, gemeinsame Projekte wollten verwirklicht werden. Dabei war den beiden schnell klar, dass zum gemeinsamen Arbeiten selbstverständlich der unkomplizierte, freie Zugang zum Internet gehört.

Die Idee von einem richtigen Büro kam auf, als es zuhause zu eng dafür wurde. Warum dann das Office nicht mit anderen teilen? „Zu Hause gibt’s immer viel zu tun, man muss Staubsaugen oder es fällt einem einfach klassisch die Decke auf den Kopf“, erzählt Julian Kühn. Da es auch anderen Kreativen und Selbständigen so geht, ist aus einer vagen Idee dann ein offenes Konzept entstanden.

Speisen und Getränke werden im KABÜ daher gegen Bezahlung serviert, aber eine Tischmiete oder ähnliches wie in den typischen Coworking-Büros sucht man hier vergeblich.

WLAN als Grundlage der Geschäftsidee

Das offene WLAN ist die Grundlage für das gemeinsame Arbeiten der Gäste und damit auch für die Geschäftsidee von Kühn und Albanese. Ohne Netz läuft hier nichts. Dafür haben die beiden Betreiber extra einen Hotspot eingerichtet.

Am Anfang stellten sich Fragen nach den rechtlichen und technischen Hürden bei offenem WLAN. Was gibt es zu beachten? Wie lange dauert es, bis die Gäste surfen können? Die Gründer haben diese Fragen mit ihrem Netzanbieter Unitymedia (heute: Vodafone) besprochen und mit der persönlichen Kundenberatung geklärt, wie für jede Räumlichkeit die optimale Sendeleistung gewährleistet werden konnte.

Für Cafés, Restaurants und Hotels ist ein frei zugängliches WLAN ein wichtiger Faktor, denn Kunden und Gäste setzen das vielerorts als selbstverständlich voraus. Wer kein offenes WLAN anbietet, ist im Wettbewerb mit anderen Anbietern im Nachteil, besonders im Gastgewerbe.

 

Die Haftungsfrage: Ist offenes WLAN für Betreiber ein Risiko?

Die früher geltende Regelung, dass ein Betreiber für alles haftet, was über sein WLAN geschieht, ist aufgehoben: Die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber wurde überwiegend abgeschafft. Das macht Unternehmern wie Kühn und Albanese das Leben um einiges einfacher. Sie (und auch Privatpersonen, die ihr WLAN anderen frei zur Verfügung stellen) haften seit dem Inkrafttreten des „Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG)“ am 13.10.2017 nicht mehr für rechtswidriges Verhalten der jeweiligen Internetnutzer.

Die Fachanwältin für IT-Recht Carola Sieling erklärt genau, worauf Betreiber von offenen Netzen dennoch achten müssen:

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die Haftung von Betreibern eines öffentlich zugänglichen WLAN für Handlungen ihrer Nutzer im Internet. So kann es sein, dass beispielsweise gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird oder Dritte das Netzwerk auf andere, rechtswidrige Weise nutzen. Eine Haftung des Betreibers für solche Handlungen besteht aber laut § 8 TMG nicht, sofern die rechtswidrige Nutzung nicht in Kooperation oder auf Veranlassung des Betreibers erfolgt – was in der Praxis nicht vorkommen dürfte.

Allerdings muss der Betreiber für den Schutz der Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik Sorge tragen. So muss der Betreiber beispielsweise gewährleisten können, dass kein unerlaubter Zugriff auf die technischen Einrichtungen möglich ist und dass das Netzwerk gegen äußere Angriffe zum Beispiel durch geeignete Verschlüsselungsverfahren abgesichert sind. Andere Sicherungsmaßnahmen bestehen etwa darin, die Software regelmäßig zu aktualisieren, ein Authentifizierungsverfahren oder eine Firewall einzusetzen.

All diese Anforderungen gelten allerdings nur, soweit es dem Betreiber technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, sie umzusetzen. Betreibern wird grundsätzlich geraten, die Nutzer auf die Datenschutzbestimmungen hinzuweisen und die Kenntnisnahme zum Beispiel durch Ankreuzen eines Häkchens beim Einloggen durch den Nutzer bestätigen zu lassen.

 

Arbeiten im offenen WLAN – das gibt es zu beachten

Carola Sieling, Fachanwältin für IT-Recht, verrät Ihnen als Anwender einige Tipps für sicheres Surfen unterwegs:

  • Schalten Sie die WLAN-Funktion Ihres Endgerätes nur ein, wenn Sie diese benötigen. Ihr Gerät bietet bei abgeschalteter WLAN-Funktion keine Angriffsfläche.
  • Rufen Sie am besten keine vertraulichen Daten über ein fremdes WLAN-Netz ab. Falls Sie dennoch Daten abrufen müssen, dann möglichst nur über eine transportgesicherte Verbindung (wie etwa https) oder nutzen Sie ein VPN (Virtual Private Network). Ein VPN bietet eine verschlüsselte Verbindung für sämtliche übertragenen Daten in ein vertrauenswürdiges Netzwerk, so dass unberechtigte Dritte Ihre Daten nicht mitlesen können. Viele Arbeitgeber bieten ein VPN für die sichere Anbindung ihrer Mitarbeiter an. Für die private Nutzung gibt es verschiedene Angebote von Internet-Providern und spezialisierten Dienstleistern.
  • Informieren Sie sich über das Sicherheitsniveau des Hotspots. In den meisten Hotspots wird nicht verschlüsselt, damit der Gast möglichst unproblematisch ins Netz kommt. Deswegen sind die Nutzer für die Vertraulichkeit der Datenübertragung immer selbst verantwortlich, zum Beispiel indem sie einen VPN-Client nutzen. Lesen Sie die Beschreibungen des Hotspot-Leistungsangebots oder fragen Sie – etwa in einem Café – einfach den Besitzer.
  • Deaktivieren Sie die Datei- und Verzeichnisfreigaben. Je nach Konfiguration des Hotspots kann es möglich sein, dass Ihre Netzwerkfreigabe für andere sichtbar ist.
  • Deaktivieren Sie nach Möglichkeit die automatische Anmeldung an bekannten Hotspots. Den Namen seines WLAN-Netzwerks kann ein Betreiber frei wählen. Daher ist es denkbar, dass Betrüger Netze errichten, diese „Coffeeshop“ oder „Free WiFi“ nennen, und dann darauf warten, dass sich Smartphones einbuchen. So können sie zum einen die Zugangsdaten abgreifen, die Ihr Gerät für Netzwerke mit dem entsprechenden Namen abgespeichert hat. Zum anderen könnten sie den gesamten Datenverkehr mitlesen. Da sich auch verschlüsselte Verbindungen vortäuschen lassen, sollten Sie in öffentlichen WLAN-Netzwerken auch SSL-gesicherten Websites ein gesundes Misstrauen entgegenbringen.

 

Die KABÜ-Gründer: Vernetzung für alle

Auf einen Kabüccino im KABÜ Anna Rü treffen sich gern die Kreativen und Freelancer aus der Essener Kulturszene. Eine kleine Decodierungshilfe: „Ka“ steht für Kaffee und „Bü“ für Büro. Der Zusatz „Anna Rü“ gibt Ortskundigen einen Hinweis auf die Adress-Koordinaten, denn das Café-Büro liegt in der Annastraße in Essen-Rüttenscheid. Und auch der Begriff Kabüccino hat eine Bedeutung: Schließlich zielt das Konzept darauf ab, dass es zum Kaffee-Konsum im KABÜ Strom und Internet gratis obendrauf gibt.

 

„In Rüttenscheid ist die Studenten-, Kunst- und Kulturszene ansässig, da war für uns eigentlich relativ schnell klar, dass wir unbedingt hier sein wollten, inmitten des Geschehens.“
Die KABÜ-Gründer

 

Das KABÜ hat sich schnell zu einem Szene-Treffpunkt entwickelt. Hier treffen sich Kreative, Unternehmer, Studenten und Kulturschaffende. So gibt es auch den Austausch über Branchengrenzen hinweg gratis zum „Kabüccino“ dazu. Ohne offenes WLAN allerdings wäre das Café nicht das, was es ist.

 

Offenes WLAN via Business-Hotspot anbieten: Nicht nur für Cafébetreiber interessant

Überall, wo gewartet wird, beschäftigen sich Kunden heute überwiegend mit ihrem Smartphone. Und in vielen Cafés scheint das Surfen und Mailen aus Kundensicht sogar fast schon eine wichtigere Rolle zu spielen, als der Verzehr von Kaffee und Kuchen. Dem Publikum kostenlose WLAN Business Hotspots anzubieten, ist deshalb fast schon logisch, zahlt es doch direkt auf Ihre Wahrnehmung aus gastfreundlicher Unternehmer ein.

Doch damit nicht genug: Oftmals steuern selbst Geschäftsreisende aus Ländern mit ungünstigen Roaming-Konditionen gezielt einen WLAN-Hotspot an, um Mails zu checken und Daten herunterzuladen. Wer solche Business Hotspots bereitstellt, darf sich dann ebenfalls über Umsatz mit Getränken, Speisen oder anderen Angeboten freuen. Ein Gratis-WLAN-Hotspot macht also nicht zuletzt das eigene Geschäft attraktiver.

Neben Cafés kann ein eigenes, freies WLAN-Angebot auch für weitere Branchen interessant sein:

  • Beim Arzt: Lange Wartezeiten auf das Behandlungsgespräch, zwischen Untersuchungen oder bis das Rezept unterschrieben ist lassen sich mit freiem WLAN noch besser überbrücken.
  • Beim Friseur: Auch hier gibt es häufig Wartezeiten, weil gerade kein Stylist frei ist. Was früher die Zeitung aus dem Lesezirkel war, ist für viele Kunden heute das Smartphone.
  • Im Autohaus: Der gewünschte Berater spricht gerade? Bieten Sie Ihren Kunden neben einer Tasse Kaffee doch direkt auch Ihr kostenloses WLAN an.
  • Im Restaurant: Besucher, die auf einen freien Tisch warten, freuen sich nicht nur über ein Getränk an der Bar, sondern surfen ebenfalls gerne kostenlos bei Ihnen im Netz.
  • In Ferienwohnungen: Bieten Sie Ihren Übernachtungsgästen den zusätzlichen Service, über Ihr hauseigenes WLAN zu surfen – eventuell sogar gegen Entgelt.

Die Liste ließe sich beinahe beliebig fortführen: Immer dort, wo für Kunden Wartezeiten entstehen oder sie sich längere Zeit aufhalten, kann trotz umfangreicher Mobilfunk-Flatrates und EU-Roaming ein WLAN-Service sinnvoll sein. Immerhin geht es nicht nur um die direkten Kosten für Ihre Gäste, sondern auch um das wahrgenommene Service-Plus bei Ihnen.

 

Der Vodafone WLAN Business Hotspot mit Repeater: Eigene Leitung zu überschaubaren Kosten

Spezialisierte Angebote für Business-WLAN-Hotspots liegen in der Größenordnung von 30 bis 40 Euro netto pro Monat. Die Miete von Router und gegebenenfalls Repeater sind dabei inklusive. Somit sind sie auch für kleinere Unternehmen – oder beispielsweise auch Anbieter von Ferienwohnungen – problemlos finanzierbar. Und die zur Versorgung genutzten Internet-Leitungen bieten mit Bandbreiten von typischerweise 100 Mbit/s auch dann genügend Kapazität, wenn der WLAN-Hotspot so erfolgreich ist, dass ihn viele Kunden gleichzeitig nutzen.

Sie wollen auch für Ihre Kunden WLAN anbieten? Dann werfen Sie doch mal einen Blick auf unsere WLAN-Hotspot-Angebote. Diese eignen sich sowohl für den Betrieb drinnen als auch draußen, beispielsweise in der Aussengastronomie. Eine entsprechende Absicherung gegen mögliche, fragwürdige Internetnutzung einzelner Kunden ist selbst in der Basisversion bereits inbegriffen (Stand: März 2020).

Quelle:

https://www.vodafone.de/business/featured/digitales-business/offenes-wlan-fuer-gaeste-das-kabue-in-essen-macht-es-vor/