Smartphone am Steuer? Das sind die Regeln fürs Handy im Auto

Die Fahrzeugcockpits in modernen Autos mit großen Displays und vielen kleinen Leuchten ähneln immer mehr der Brücke von Raumschiff Enterprise. Dazu kommen noch Smartphones mit einem ständigen Fluß an Benachrichtigungen.  Die vielen Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten unterwegs stellen eine große Ablenkung dar – das wiederum ist eine der häufigsten Unfallursachen. Eine Gesetzesänderung und höhere Bußgelder sollen für mehr Sicherheit sorgen: Wir sagen Dir, was Du mit dem Handy am Steuer tun darfst. 

Die Verlockung ist groß, wenn der vertraute Piepser verrät, dass eine Nachricht auf Deinem Smartphone eingegangen ist. Nur mal schnell nachsehen, wer da geschrieben hat – oder eine kurze Antwort tippen, eine Sprachnachricht senden. Doch das ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen Geräten im Auto regelt, wurde schon im Oktober 2017 geändert und dabei deutlich verschärft. Der Bußgeld-Katalog rund um Verstöße mit dem Handy am Steuer sieht nun ebenfalls höhere Strafen vor.

Das ist neu in Sachen Handy am Steuer

Die alte Fassung des „Handy-Verbots” in Paragraf 23 der StVO hatte nur „Auto- oder Mobiltelefone” betroffen. Deren Bedienung am Steuer war schon damals verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Die neue Fassung verbietet Dir aber nicht nur die Nutzung Deines Smartphones, wenn Du selbst der Fahrer bist. Auch alle anderen elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, sind seit dem 19. Oktober 2017 davon betroffen.

Du darfst also während der Fahrt keine eingebauten Touchscreens im Wagen bedienen, ebenso kein Tablet, Navigationsgerät, Fernseher oder Audiorekorder und ähnliches. Damit ist mehr als nur das Telefonieren verboten: Du darfst keine Textnachrichten lesen oder selbst verfassen, Du darfst auch das Navigationsziel nicht während der Fahrt eintippen. Sogar, wenn Du nur das heruntergefallene Handy aufheben oder einen Anruf wegdrücken möchtest, kann es ein Bußgeld geben.

Das mag Dir übertrieben vorkommen, doch schon ein kurzer Blick auf Dein Navi kann bei Tempo 100 auf der Autobahn bereits zu lang sein: Eine Sekunde Ablenkung bedeuten hier 28 Meter Blindfahrt – bei Tempo 50 in der Stadt bist Du in einer Sekunde schon 14 Meter weiter.

Mit diesen Bußgeldern wird das Handy am Steuer geahndet

Wenn Du von der Polizei dabei erwischt wirst wie Du mit dem Handy, Smartphone oder einem anderen Gerät hantierst, während Du am Steuer sitzt, musst Du mit einem Bußgeld rechnen:

  • Autofahrer, die am Steuer mit dem Handy in der Hand telefonieren oder ein anderes elektronisches Gerät bedienen, werden mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft.
  • Falls dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind sogar 150 Euro, zwei Punkte und außerdem ein Monat Fahrverbot als Strafe vorgesehen.
  • In der nächsten Stufe steigt das Bußgeld auf 200 Euro in Verbindung mit zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot: Wenn es nämlich zu einer Sachbeschädigung kommt, etwa durch einen Unfall.

Für Radfahrer gilt das Handy-Verbot übrigens ebenfalls. Wer auf dem Fahrrad mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen – allerdings ohne Punkt in Flensburg.

Hier gehts zum aktuellen Bußgeldkatalog

So ist die Nutzung vom Smartphone im Auto erlaubt

Es gibt enge Rahmenbedingungen, unter denen Du Dein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät auch als Autofahrer am Steuer nutzen darfst. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Für die Bedienung darfst Du das Handy, Smartphone oder ein anderes Gerät nicht aufnehmen oder in der Hand halten, während Du am Steuer sitzt. Es kann beispielsweise in einer geeigneten Halterung stecken oder in einer Ablage liegen.
  • Mit Sprachsteuerung und Vorlesefunktion darfst Du Dein Smartphone daher bedienen, denn dazu muss es nicht in die Hand genommen werden. Mit einer Freisprechfunktion kannst Du also auch während der Fahrt telefonieren, sofern es Dich nicht vom Verkehr ablenkt.
  • Navigationsgeräte oder auch die Informationen auf Multimedia-Displays dürfen genutzt werden, sofern nicht mehr als eine „kurze Blickzuwendung” nötig ist, die den „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen” angepasst ist.
  • Das Handy und andere Geräte darfst Du am Steuer übrigens benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Die Start-Stopp-Automatik, die oft in neuen Autos verbaut ist, zählt dabei nicht. Das bedeutet, die Handy-Nutzung ist an roten Ampeln verboten, auch wenn die Start-Stopp-Automatik den Motor kurzzeitig abschaltet.

Ganz auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dein Smartphone als Fahrer gar nicht benutzt. Wenn Du das Gerät zur Navigation brauchst, solltest Du das Ziel vor Fahrtbeginn eingeben und das Handy in einer Halterung in Deinem Sichtbereich anbringen.

Zusammenfassung – das geht und das geht nicht mit Handy im Auto

  • Ablenkung am Steuer ist eine der häufigsten Unfallursachen.
  • Der Paragraf 23 StVO verbietet Autofahrern die Bedienung von elektronischen Geräten.
  • Ausnahmen sind die Benutzung über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion.
  • Navis dürfen während der Fahrt nur kurz angesehen werden.
  • Die Bußgelder fallen inzwischen höher aus.

Quelle:

https://www.vodafone.de/featured/digital-life/mobility-cars/smartphone-am-steuer-das-sind-die-regeln-fuers-handy-im-auto/#/