Recht auf schnelles Internet: Das bedeutet das neue Gesetz wirklich für dich

Der Bundesrat hat das Recht auf schnelles Internet beschlossen. Das klingt so, als könntest du jetzt wirklich überall einen schnellen Internetanschluss bekommen. Doch ist das wirklich so? Wir erklären dir, was das neue Gesetz bringt.

Mit dem Verabschieden des Gesetzes durch den Bundesrat steht fest: Das Recht auf schnelles Internet kommt. Auf 10 Mbit/s im Downstream und 1,7 Mbit/s im Upstream hast du künftig Anspruch. So will es das Gesetz. Außerdem darf die Roundtrip-Latenz – also die Zeit, die eine Anfrage deines Rechners unterwegs ist, bis Daten zurückkommen – nicht mehr als 150 Millisekunden betragen. Bei DSL sind Laufzeiten von 20 bis 50 ms üblich.

Doch was, wenn du heute langsameres DSL hast? Hilft dir ein Anruf bei einem Provider, der dir dann eine neue Leitung legen muss – womöglich eine Glasfaserleitung? Leider nein. Wir haben beim Branchenverband Buglas, der viele Glasfaser-Netzbetreiber in Sachen Lobbyarbeit vertritt, nachgefragt.

Demnach machst du deinen Anspruch nicht gegenüber den Providern geltend, sondern gegenüber der Bundesnetzagentur. „In einem mehrstufigen Verfahren wird dann zunächst festgestellt, ob der Anpruchstellende tatsächlich unterversorgt ist“, teilte der Buglas auf Anfrage von inside digital mit. Allein das dürfte schon eine ganze Weile dauern.

Kommt der Regulierer am Ende zum Ergebnis, dass du tatsächlich unterversorgt bist, geht es weiter. Die Unterversorgung wird dann förmlich festgestellt und veröffentlicht. Das Ziel: ein Anbieter soll sich freiwillig melden und dich versorgen. Diese Zusage muss er binnen eines Monats verbindlich machen. Übernimmt kein Anbieter die Versorgung freiwillig – was zu vermuten ist -, kann die Bundesnetzagentur eines oder mehrere Unternehmen verpflichten, dich zu versorgen. Das Problem: „Das Gesetz sieht nur im Ausnahmefall die leitungsgebundene Versorgung vor.“ Sprich: Glasfaser wirst du auf diesem Weg wohl nicht bekommen.

Das ganze Verfahren ist alles andere als ein Selbstläufer. Hinter vorgehaltener Hand ist zu hören, dass man mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von mehr als einem Jahr rechnet. Hinzu kommt: Die Versorgung muss zu erschwinglichen Preisen erbracht werden, wenn du als Privatkunde einen Anspruch hast. Was damit gemeint ist, steht noch gar nicht fest. Die Bundesnetzagentur will das demnächst per Verwaltungsakt festlegen.

Aus Sicht des Buglas führen insbesondere die Latenzvorgaben von 150 ms Roundtrip dazu, dass eine Versorgung über Mobilfunk oder via Satellit „regelmäßig ausscheidet“. Auch Internet über Mobilfunk (bspw. LTE über Router am festen Standort) könne diese Latenz-Vorgabe nicht an allen Standorten einhalten. Nach Auffassung des Verbandes verzögert dieser sachlich ungerechtfertigte Ausschluss von nicht-leitungsgebundenen Technologien eine zügige Grundversorgung des Anspruchstellers. Denn die Verlegung von Leitungen nimmt viel mehr Zeit in Anspruch als die Anbindung über Funk oder Satellit.

Geostationäre Satelliten sind aufgrund der geforderten Latenzzeit ebenfalls außen vor. Starlink wiederum könnte die geforderten Kriterien erfüllen, wäre aber vermutlich aufgrund der immensen Kosten weniger wettbewerbsfähig.

https://www.inside-digital.de/news/recht-auf-schnelles-internet-das-bedeutet-das-neue-gesetz-wirklich